AGB für Softwareoptimierungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Auto Jakobi GmbH für Softwareoptimierungen und Leistungssteigerungen

 

1. Geltungsbereich 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Softwareoptimierungen und Leistungssteigerungen an Fahrzeugen, die durch die Auto Jakobi GmbH, Bahnstr. 74, 64390 Erzhausen (nachfolgend „Auto Jakobi“) erbracht werden. 1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden, die von Auto Jakobi nicht ausdrücklich anerkannt wurden, sind unverbindlich, auch wenn Auto Jakobi ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

 

2. Zustand des Motors und Haftungsausschluss 2.1. Vor Durchführung der Softwareoptimierung wird der Zustand des Motors nach bestem Wissen und Gewissen durch Auto Jakobi eingeschätzt. Diese Einschätzung erfolgt jedoch ohne Gewähr und stellt keine umfassende Diagnose des Motors dar. 2.2. Auto Jakobi übernimmt keine Haftung für Motorschäden, die infolge von bereits vorhandenen Verschleißerscheinungen, Alterung oder anderen Vorschäden entstehen. Der Kunde erkennt an, dass bestehende Mängel oder Schäden am Motor zu einem erhöhten Risiko führen können und Auto Jakobi nicht für Folgeschäden haftbar gemacht werden kann. 2.3. Bei technisch einwandfreien Motoren ist die Leistungssteigerung in der Regel problemlos möglich. Dennoch ist Auto Jakobi nicht haftbar für Schäden, die durch eine unsachgemäße oder nicht fachgerechte Nutzung des Fahrzeugs nach der Optimierung entstehen.

 

 

3. Aufklärung über erhöhte Belastung 3.1. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Softwareoptimierung eine höhere mechanische und thermische Belastung des Motors und der Antriebskomponenten auftritt. Dies ist eine direkte Folge der Leistungssteigerung, durch die mehr Leistung aus dem Motor herausgeholt wird. 3.2. Bei einem gesunden, voll funktionsfähigen Motor sollten diese erhöhten Belastungen keine Probleme verursachen. Dennoch liegt es in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass der Motor und die Fahrzeugkomponenten in einem einwandfreien Zustand sind, bevor eine Optimierung durchgeführt wird. 3.3. Auto Jakobi haftet nicht für Schäden, die aufgrund der erhöhten mechanischen oder thermischen Belastungen entstehen, sofern diese durch die ordnungsgemäße Nutzung der optimierten Software im Rahmen ihrer Spezifikationen hervorgerufen werden.

 

 

4. Haftungsausschluss bei Einsendung oder Vorbringung des Steuergeräts ohne Fahrzeug 4.1. Wenn der Kunde das Steuergerät ohne das dazugehörige Fahrzeug zur Optimierung einsendet oder vorbeibringt, entfällt jegliche Haftung von Auto Jakobi in Bezug auf die Beurteilung des Motorzustands, des Verschleißes oder anderer relevanter Fahrzeugzustände. 4.2. Da die Istwerte des Motors nach der Optimierung in solchen Fällen nicht durch entsprechende Diagnosen geprüft werden können, übernimmt Auto Jakobi keine Gewähr für die Kompatibilität der optimierten Software mit dem aktuellen Zustand des Motors oder des Fahrzeugs. 4.3. Der Kunde erkennt an, dass durch die Optimierung des Steuergeräts ohne vorherige Diagnose des gesamten Fahrzeugs Risiken entstehen können, für die Auto Jakobi nicht haftbar gemacht werden kann.

 

 

5. Pflichten des Kunden nach der Leistungssteigerung 5.1. Nach Durchführung der Leistungssteigerung ist der Kunde verpflichtet, eine Einzelabnahme durch eine anerkannte Prüforganisation (z.B. DEKRA, TÜV) durchführen zu lassen, um die Straßenzulassung sowie den Versicherungsschutz des Fahrzeugs zu gewährleisten. 5.2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sich bei der zuständigen Prüforganisation zu informieren und die notwendigen Schritte zur Erlangung der Zulassung zu unternehmen. Dies kann ggf. auch eine Prüfstandmessung zur Leistungsermittlung beinhalten. 5.3. Die Auto Jakobi GmbH übernimmt keine Haftung für etwaige Kosten, die dem Kunden durch die Einzelabnahme oder andere notwendige Prüfungen entstehen.

 

 

6. Gewährleistung und Haftung 6.1. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist. 6.2. Auto Jakobi haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Einbau, eigenmächtige Änderungen oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung der optimierten Software entstehen. 6.3. Jegliche Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Auto Jakobi vor.

 

 

7. Schlussbestimmungen 7.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 7.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 7.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz der Auto Jakobi GmbH, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

 

Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einverstanden. Die AGB treten ab diesem Zeitpunkt in vollem Umfang in Kraft.

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